Schlichtungsausschuss der AK Berlin
Andreas R. Becher wird in den Schlichtungsausschluss der AK Berlin berufen.
Seit Mitte 1988 besteht bei der Architektenkammer Berlin ein Schlichtungsausschuss. Dieser ist nach § 26 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) vom 28. Juni 1984 in der Fassung vom 3. Juli 2009 zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern der Architektenkammer oder zwischen diesen und Dritten ergeben, gebildet worden. Er besteht aus einem Richter als Vorsitzenden und zwei der Kammer angehörenden Architekten als Beisitzer.